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Kindertagespflege Silvia Schramm
Etzleben

 

Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen-


F: Welche Vorteile ergeben sich aus einer Betreuung meines Kindes bei Ihnen?

A: Kleine Kinder brauchen in den ersten Lebensjahren die unmittelbare Verfügbarkeit einer Bezugsperson in einer eher kleinen Kindergruppe, sowie einen  deutlich strukturierten Tagesablauf.

Meine Tagespflegestelle ist, wie alle anderen auch, von Gesetzes wegen auf eine Gruppengröße von  maximal 5 Kindern begrenzt.

Die im Verhältnis mit anderen Einrichtungen eher sehr kleine Gruppe ermöglicht es mir daher, ganz individuell auf die Bedürfnisse und die Entwicklungsprozesse Ihres Kindes einzugehen.

Ihre Kinder haben somit mit mir als Vertrauens- und Bezugsperson die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu machen und mal behutsam, mal stürmisch- immer aber Schritt für Schritt die Welt erkunden und zu verstehen


F: Entstehen mir durch die Betreuung in Ihrer Tagespflege zusätzliche Kosten?
A: Sofern Ihr Kind aufgrund eines gesetzlichen Anspruches in meiner Tagespflege betreut wird, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten gegenüber einer Kindertagesstätte.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer privaten Betreuung, wobei die Kosten dann zwischen uns vertraglich geregelt werden.


F: Ist eine Eingewöhnung vorgesehen?
A: Eine Eingewöhnung Ihres Kindes an die zunächst fremde und ungewohnte Umgebung meiner Tagespflege ist sehr wichtig und gibt Ihrem Kind Gelegenheit, sich langsam und ohne Brüche an meine Tagespflege und an mich zu gewöhnen. Die Eingewöhnungszeit beträgt etwa 2 Wochen und beginnt mit einem stundenweisen Aufenthalt Ihres Kindes mit Ihnen gemeinsam in meiner Tagespflege.


F: Aufgrund meiner Arbeitszeiten, Überstunden, etc. , ist ein Abholung meine Kindes um 15:00 Uhr nicht möglich. Ist das ein Problem?
A: Dies ist in der Regel kein Problem. Lassen Sie uns die Betreuungszeiten individuell vertraglich regeln.


F: Kann ich mein Kind auch mal kurzfristig oder über Nacht in Ihrer Obhut lassen? Welche Kosten entstehen mir hierdurch?
A: Ja, in Notfällen können Sie Ihr Kind auch mal über Nacht bei mir lassen. Jedoch können Ihnen hierdurch zusätzliche Kosten zwischen 1,- € bis 1,50 € je Betreuungsstunde entstehen.


F: Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich für ein Betreuung in Ihrer Tagespflege entscheide?
A: Sobald Sie sich für eine Betreuung in einer Tagespflege entschieden haben, setzen Sie sich im Regelfall mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt in Verbindung. Dieses wird Ihnen bei der Entscheidung für eine bestimmte Tagesmutter zur Seite stehen und auch den ersten Kontakt zu einer Tagespflege vermittelt.

Natürlich stehe auch ich Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zu einer ersten Beratung oder für eine Besichtigung meiner Tagespflege zur Seite.

Meine Tagespflege arbeitet mit dem Jugendamt des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises zusammen. Als Ansprechpartnerin für erste Frage steht Ihnen hier Frau Aschhoff (Tel.:03632/741623) zur Verfügung.


F: Über welche Qualifikationen verfügen Sie, unterliegt Ihre Tagespflege einer Kontrolle?
A: Nach Ablegen einer Prüfung wurde ich vom Bundesverband für die Kindertagespflege e.V. als “qualifizierte Tagespflegeperson“ zertifiziert und verfüge über eine behördliche Pflegeerlaubnis des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises.

Natürlich unterliegen die räumlichen, hygienischen und pädagogischen Gegebenheiten ständigen und im Übrigen unangemeldeten Kontrollen des zuständigen Jugendamtes. Mit einem gewissen Stolz erfüllt mich, dass alle bisherigen Kontrollen keine Beanstandungen ergaben.


F: Was sagt Ihre Familie dazu, dass Sie eine Kindertagespflege in Ihren Haus betreiben?
A: Meinen Entschluss, als Tagemutti zu arbeiten habe ich nicht allein, sondern gemeinsam mit meiner gesamten Familie gefasst. Von Hause aus Kindern sehr zugetan, fiel uns dieser Entschluss jedoch sehr leicht und waren nur noch wenige Handgriffe im und am Haus zu bewerkstelligen.


F: Sind meine Kinder und Sie überhaupt versichert?
A: Natürlich sind Ihre Kinder während des Aufenthaltes in meiner Tagespflege versichert. Die Versicherung umfasst neben der gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung, auch eine Haftpflichtversicherung, wenn doch einmal etwas zu Bruch geht oder ein Schaden entsteht.


F: Mein Kind ist behindert. Ist dies ein Problem?
A: Nein, soweit Ihr Kind keiner steten psychologischen oder medizinischen Betreuung bedarf, ist eine Betreuung in meiner Tagespflege kein Problem. Lassen Sie uns die Details hierzu in einem persönlichen Gespräch erörtern.


F: Ich habe keine Fahrerlaubnis. Holen Sie die Kinder ggf. auch von zu Hause ab?
A: Als besonderen, wenngleich nicht kostenneutralen, Service biete ich in Ausnahmefällen eine Abholung von zu Hause an. Lassen Sie uns Details hierzu in einem persönlichen Gespräch erörtern. 


F: Ist die Betreuung meines Kindes gewährleistetet, wenn Sie, als Tagesmutter einmal krank sind oder werden?
A: Ja. In diesem Fall werde ich Ihnen in der Regel eine kurzfristige Ausweichmöglichkeit benennen.


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