Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen-
F:
Welche Vorteile ergeben sich aus einer Betreuung meines Kindes bei
Ihnen?
A:
Kleine Kinder brauchen in den ersten Lebensjahren die unmittelbare
Verfügbarkeit einer Bezugsperson in einer eher kleinen Kindergruppe,
sowie einen deutlich
strukturierten Tagesablauf.
Meine
Tagespflegestelle ist, wie alle anderen auch, von Gesetzes wegen auf eine Gruppengröße von
maximal 5 Kindern begrenzt.
Die
im Verhältnis mit anderen Einrichtungen eher sehr kleine Gruppe
ermöglicht es mir daher, ganz individuell auf die Bedürfnisse und die
Entwicklungsprozesse Ihres Kindes einzugehen.
Ihre
Kinder haben somit mit mir als Vertrauens- und Bezugsperson die
Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu machen und mal behutsam, mal
stürmisch- immer aber Schritt für Schritt die Welt erkunden und zu
verstehen
F: Entstehen mir durch die Betreuung in Ihrer Tagespflege zusätzliche
Kosten?
A: Sofern Ihr Kind aufgrund eines gesetzlichen Anspruches in meiner
Tagespflege betreut wird, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten
gegenüber einer Kindertagesstätte.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer privaten Betreuung, wobei die Kosten dann zwischen uns vertraglich geregelt werden.
F: Ist eine
Eingewöhnung vorgesehen?
A: Eine Eingewöhnung Ihres Kindes an die zunächst fremde und ungewohnte
Umgebung meiner Tagespflege ist sehr wichtig und gibt Ihrem Kind
Gelegenheit, sich langsam und ohne Brüche an meine Tagespflege und an
mich zu gewöhnen. Die Eingewöhnungszeit beträgt etwa 2 Wochen und beginnt
mit einem stundenweisen Aufenthalt Ihres Kindes mit Ihnen gemeinsam in
meiner Tagespflege.
F:
Aufgrund meiner Arbeitszeiten, Überstunden, etc. , ist ein Abholung
meine Kindes um 15:00 Uhr nicht möglich. Ist das ein Problem?
A: Dies ist in der Regel kein Problem.
F:
Kann ich mein Kind auch mal kurzfristig oder über Nacht in Ihrer Obhut
lassen? Welche Kosten entstehen mir hierdurch?
A: Ja, in Notfällen können Sie Ihr Kind auch mal über Nacht bei mir
lassen. Jedoch können Ihnen hierdurch zusätzliche Kosten zwischen 1,- €
bis 1,50 € je Betreuungsstunde entstehen.
F: Wie muss ich vorgehen, wenn ich
mich für ein Betreuung in Ihrer Tagespflege entscheide?
A: Sobald Sie sich für eine Betreuung in einer Tagespflege entschieden
haben, setzen Sie sich im
Regelfall mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt in Verbindung. Dieses wird Ihnen bei der Entscheidung für eine bestimmte
Tagesmutter zur Seite stehen und auch den ersten Kontakt zu einer Tagespflege
vermittelt.
Natürlich stehe auch ich Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zu einer
ersten Beratung oder für eine Besichtigung meiner Tagespflege zur Seite.
Meine
Tagespflege arbeitet mit dem Jugendamt des Landratsamtes des
Kyffhäuserkreises zusammen. Als Ansprechpartnerin für erste Frage steht
Ihnen hier Frau Aschhoff (Tel.:03632/741623) zur Verfügung.
F: Über welche Qualifikationen
verfügen Sie, unterliegt Ihre Tagespflege einer Kontrolle?
A: Nach Ablegen einer Prüfung wurde ich vom Bundesverband für die
Kindertagespflege e.V. als “qualifizierte Tagespflegeperson“
zertifiziert und verfüge über eine behördliche Pflegeerlaubnis des
Landratsamtes des Kyffhäuserkreises.
Natürlich unterliegen die räumlichen, hygienischen und pädagogischen
Gegebenheiten ständigen und im Übrigen unangemeldeten Kontrollen des
zuständigen Jugendamtes. Mit einem gewissen Stolz
erfüllt mich, dass alle bisherigen Kontrollen keine Beanstandungen
ergaben.
F: Was sagt Ihre Familie dazu, dass Sie
eine Kindertagespflege in Ihren Haus betreiben?
A: Meinen Entschluss, als Tagemutti zu arbeiten habe ich nicht allein,
sondern gemeinsam mit meiner gesamten Familie gefasst. Von Hause aus
Kindern sehr zugetan, fiel uns dieser Entschluss jedoch sehr leicht und
waren nur noch wenige Handgriffe im und am Haus zu bewerkstelligen.
F:
Sind meine Kinder und Sie überhaupt versichert?
A: Natürlich sind Ihre Kinder während des Aufenthaltes in meiner
Tagespflege versichert. Die Versicherung umfasst neben der gesetzlich
vorgeschriebenen Unfallversicherung, auch eine Haftpflichtversicherung,
wenn doch einmal etwas zu Bruch geht oder ein Schaden entsteht.
F:
Mein Kind ist behindert. Ist dies ein Problem?
A: Nein, soweit Ihr Kind keiner steten psychologischen oder
medizinischen Betreuung bedarf, ist eine Betreuung in meiner Tagespflege
kein Problem. Lassen Sie uns die Details hierzu in einem persönlichen
Gespräch erörtern.
F: Ich habe keine Fahrerlaubnis.
Holen Sie die Kinder ggf. auch von zu Hause ab?
A: Als besonderen, wenngleich nicht kostenneutralen, Service biete ich
in Ausnahmefällen eine Abholung von zu Hause an. Lassen Sie uns Details
hierzu in einem persönlichen Gespräch erörtern.
F:
Ist die Betreuung meines Kindes gewährleistetet, wenn Sie, als
Tagesmutter einmal krank sind oder werden?
A: Ja. In diesem Fall werde ich Ihnen in der Regel eine
kurzfristige Ausweichmöglichkeit benennen.